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Arbeitszeugnis – Noten verstehen, Zeugnis anfordern und richtig beilegen

Aktualisiert am 06.11.2026Muster mit erfundenen DatenQuellen

Ein Arbeitszeugnis steht Ihnen zu, wenn Ihr Arbeitsverhältnis endet – auf Wunsch als qualifiziertes Zeugnis mit Bewertung von Leistung und Verhalten. Die Note steckt in festen Formeln: „zur vollen Zufriedenheit“ bedeutet befriedigend, „stets zur vollen Zufriedenheit“ gut. In der Bewerbung legen Sie die Zeugnisse der letzten Stellen bei, das neueste zuerst.

Auf einen Blick
Anspruch
bei Ende des Arbeitsverhältnisses, schriftlich (§ 109 Gewerbeordnung)
Einfaches Zeugnis
nur Art und Dauer der Tätigkeit
Qualifiziertes Zeugnis
zusätzlich Leistung und Verhalten – auf Ihr Verlangen
Elektronisch
nur mit Ihrer Einwilligung
Durchschnitt
„zur vollen Zufriedenheit“ = befriedigend
Dank und gute Wünsche
üblich, aber kein Anspruch

Welche Arten von Arbeitszeugnis gibt es?

Das Gesetz kennt zwei Formen. Das einfache Zeugnis nennt nur, was Sie gemacht haben und wie lange. Es bewertet nichts. Das qualifizierte Zeugnis beschreibt zusätzlich Ihre Leistung und Ihr Verhalten. Sie bekommen es, wenn Sie es verlangen – und in der Praxis verlangt es fast jeder, weil ein Zeugnis ohne Bewertung bei der nächsten Bewerbung Fragen aufwirft.

Daneben gibt es das Zwischenzeugnis. Es ist im Gesetz nicht eigens geregelt. Üblich ist es, wenn es einen triftigen Grund gibt: ein neuer Vorgesetzter, eine Versetzung, eine längere Elternzeit oder eine interne Bewerbung. Auszubildende erhalten am Ende ein Ausbildungszeugnis nach § 16 Berufsbildungsgesetz. Es nennt Art, Dauer und Ziel der Ausbildung und die erworbenen Kenntnisse; Verhalten und Leistung kommen auf Wunsch dazu.

ArtInhaltWann
Einfaches ZeugnisArt und Dauer der Tätigkeitbei Ende des Arbeitsverhältnisses
Qualifiziertes Zeugnisdazu Leistung und Verhaltenbei Ende, auf Ihr Verlangen
Zwischenzeugniswie qualifiziert, im Präsenswährend der Beschäftigung, bei triftigem Grund
AusbildungszeugnisArt, Dauer, Ziel, erworbene Kenntnisseam Ende der Ausbildung

Was in einem qualifizierten Arbeitszeugnis steht

Ein gutes Zeugnis folgt einem festen Aufbau. Personaler lesen es deshalb schnell und merken sofort, wenn ein Teil fehlt oder auffällig kurz ist.

  1. Überschrift und Angaben zur Person„Arbeitszeugnis“ oder „Zwischenzeugnis“, Name, Geburtsdatum, Zeitraum der Beschäftigung.
  2. Unternehmen und StelleKurze Beschreibung des Arbeitgebers, Ihre Position, gegebenenfalls Abteilung und Aufstiege.
  3. AufgabenIhre Tätigkeiten, die wichtigsten zuerst. Je genauer, desto besser kann ein neuer Arbeitgeber Sie einschätzen.
  4. LeistungFachwissen, Arbeitsweise, Belastbarkeit, Erfolge – am Ende eine zusammenfassende Note.
  5. VerhaltenUmgang mit Vorgesetzten, Kollegen und Kunden. Die Reihenfolge zählt: Vorgesetzte werden üblicherweise zuerst genannt.
  6. SchlussGrund des Ausscheidens, oft Dank, Bedauern und gute Wünsche, dann Ort, Datum und Unterschrift.

Das Zeugnis muss klar und verständlich sein. Versteckte Zeichen oder Formulierungen, die etwas anderes aussagen als der Wortlaut, sind nach § 109 Absatz 2 Gewerbeordnung verboten. Gleichzeitig muss es wahr sein: Wohlwollend formulieren darf der Arbeitgeber nur im Rahmen der Wahrheit.

Die Noten im Arbeitszeugnis: Zeugnissprache verstehen

Schulnoten stehen nicht im Zeugnis. Die Gesamtnote steckt in einem Satz zur Zufriedenheit, meist am Ende des Leistungsteils. Das Bundesarbeitsgericht hat 2014 festgehalten: „zur vollen Zufriedenheit“ entspricht einer durchschnittlichen Leistung, also befriedigend. Für ein „gut“ braucht es ein Zeitwort wie „stets“, „immer“ oder „durchgehend“. Die übrigen Stufen haben sich in der Praxis eingebürgert:

FormulierungNote
„stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“sehr gut
„stets zu unserer vollen Zufriedenheit“gut
„zu unserer vollen Zufriedenheit“befriedigend
„zu unserer Zufriedenheit“ausreichend
„im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit“mangelhaft

Die Gesamtnote sollte zum übrigen Text passen. Lobt das Zeugnis alle Einzelleistungen mit „stets“ und „sehr“, nennt am Ende aber nur „zur vollen Zufriedenheit“, fällt das auf. Achten Sie auch auf Lücken: Fehlt bei einer Verkäuferin der Umgang mit Kunden oder bei einer Führungskraft die Mitarbeiterführung, lesen viele Personaler das als stillen Hinweis.

Klingt gut, ist es aber nicht
  • „Er hat sich bemüht, die Aufgaben zu erledigen.“
  • „Sie war stets pünktlich.“ (als einziges Lob)
  • „Er trug zu einem guten Betriebsklima bei.“ (ohne Aussage zur Leistung)
So klingt ein gutes Zeugnis
  • „Er erledigte seine Aufgaben stets selbstständig und zuverlässig.“
  • „Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war stets vorbildlich.“
  • „Er erzielte überdurchschnittliche Ergebnisse, etwa …“
Gut zu wissen

Wer eine bessere Note als befriedigend will, muss vor Gericht die Tatsachen dafür darlegen und beweisen (BAG, 9 AZR 584/13). Sammeln Sie deshalb schon während der Arbeit Belege: Projekte, Kennzahlen, Lob von Kunden, Prämien. Am besten sprechen Sie zuerst offen mit dem Arbeitgeber – viele Zeugnisse werden auf Bitte geändert, ohne dass es Streit gibt.

Schlussformel: Dank, Bedauern, gute Wünsche

Die meisten Zeugnisse enden mit einem Satz wie „Wir bedauern ihr Ausscheiden, danken für die gute Zusammenarbeit und wünschen ihr für die Zukunft alles Gute.“ Fehlt er, fällt das auf. Einen Anspruch darauf haben Sie aber nicht: Das Bundesarbeitsgericht hat 2022 entschieden, dass Arbeitgeber keine Dankes- und Wunschformel schreiben müssen (9 AZR 146/21). Fragen Sie trotzdem freundlich nach, wenn er fehlt – oft ist es nur ein Versehen.

Arbeitszeugnis anfordern: Muster für Ihr Schreiben

Kommt das Zeugnis nicht von selbst, fordern Sie es schriftlich an – per Brief oder E-Mail an die Personalabteilung. Sagen Sie ausdrücklich, dass Sie ein qualifiziertes Zeugnis möchten, und nennen Sie eine Frist. Prüfen Sie dazu Ihren Arbeits- oder Tarifvertrag: Dort stehen oft Fristen, nach denen Ansprüche verfallen. Wie Sie den Brief formal aufbauen, zeigt der Musterbrief nach DIN 5008 auf din5008.net.

Muster

Betreff: Bitte um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis

Sehr geehrte Frau Albrecht,

mein Arbeitsverhältnis als Sachbearbeiterin im Einkauf endet am 31. Dezember 2026. Ich bitte Sie, mir ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen, das Leistung und Verhalten beurteilt.

Bitte senden Sie mir das Zeugnis bis zum 15. Januar 2027 im Original an meine Privatanschrift. Für Rückfragen erreichen Sie mich unter 0341 1234567.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen
Laura Beck

Für ein Zwischenzeugnis nennen Sie kurz den Anlass. Diese Sätze können Sie übernehmen:

  • Da meine Abteilungsleiterin zum 1. März 2027 das Unternehmen verlässt, bitte ich Sie um ein qualifiziertes Zwischenzeugnis.
  • Für meine interne Bewerbung auf die Stelle als Teamleitung im Vertrieb bitte ich Sie um ein aktuelles Zwischenzeugnis.
  • Vor Beginn meiner Elternzeit am 1. Mai 2027 bitte ich Sie um ein Zwischenzeugnis über meine bisherige Tätigkeit.
  • Ich habe das Zeugnis erhalten und bitte Sie, die folgenden Punkte zu ergänzen: …

Arbeitszeugnisse in der Bewerbung

Zur vollständigen Bewerbung gehören neben Anschreiben und Lebenslauf die Zeugnisse. Für Berufserfahrene sind die Arbeitszeugnisse dabei wichtiger als Schul- oder Ausbildungszeugnisse. Wir empfehlen:

  1. Die neuesten zuerstOrdnen Sie die Zeugnisse wie den Lebenslauf: aktuelle Stelle oben, ältere darunter.
  2. Auswählen statt alles beilegenBei langer Berufserfahrung reichen meist die Zeugnisse der letzten drei bis vier Stellen und der höchste Abschluss.
  3. Eine PDF-DateiBei der Bewerbung per E-Mail fassen Sie Anschreiben, Lebenslauf und Zeugnisse zu einer Datei zusammen. Scannen Sie die Zeugnisse gerade und gut lesbar ein.
  4. Kopien, keine OriginaleOriginale behalten Sie. Beglaubigte Kopien brauchen Sie nur, wenn die Stellenanzeige sie verlangt.
  5. Bei vielen Anlagen ein VerzeichnisLiegen viele Zeugnisse und Zertifikate bei, hilft ein Anlagenverzeichnis, zum Beispiel auf dem Deckblatt.

Haben Sie aus einer aktuellen Stelle noch kein Zeugnis, weil Sie ungekündigt wechseln möchten, schreiben Sie das offen ins Anschreiben: „Ein Zwischenzeugnis reiche ich gern nach.“ Das ist üblich und wird verstanden. Bei einer Initiativbewerbung genügen oft die zwei wichtigsten Zeugnisse; weitere schicken Sie auf Nachfrage.

Achtung

Ändern Sie nie selbst etwas an einem Zeugnis, auch kein Datum und keinen einzelnen Satz. Ist das Zeugnis falsch oder unvollständig, bitten Sie den Arbeitgeber um eine neue, unterschriebene Fassung.

Häufige Fragen zum Arbeitszeugnis

Habe ich immer Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

Ja, wenn Ihr Arbeitsverhältnis endet – egal ob Sie selbst kündigen, gekündigt werden oder ein befristeter Vertrag ausläuft. Das gilt auch für Minijobs und Teilzeit. Ein qualifiziertes Zeugnis mit Bewertung bekommen Sie, wenn Sie es verlangen.

Welche Note bedeutet „zur vollen Zufriedenheit“?

Befriedigend, also Durchschnitt. Für ein „gut“ muss es „stets zur vollen Zufriedenheit“ heißen. Achten Sie auf das kleine Wort „stets“ – es macht den Unterschied.

Darf das Arbeitszeugnis per E-Mail kommen?

Nur wenn Sie einwilligen, darf der Arbeitgeber das Zeugnis elektronisch erteilen. Sonst haben Sie Anspruch auf ein unterschriebenes Zeugnis auf Papier.

Was mache ich, wenn mein Zeugnis schlecht ist?

Bitten Sie den Arbeitgeber zuerst schriftlich um eine Änderung und begründen Sie sie mit Beispielen. Hilft das nicht, kann eine Beratung bei der Gewerkschaft oder einer Fachanwältin für Arbeitsrecht klären, ob sich eine Klage lohnt.

Muss ich Arbeitszeugnisse jeder Bewerbung beilegen?

Bei einer vollständigen Bewerbung ja. Verlangt die Anzeige nur Anschreiben und Lebenslauf oder ein Online-Formular ohne Anhänge, reichen Sie die Zeugnisse später nach.

Quellen

  1. § 109 Gewerbeordnung – Zeugnis
  2. § 16 Berufsbildungsgesetz – Zeugnis
  3. BAG, Urteil vom 18.11.2014 – 9 AZR 584/13
  4. BAG, Urteil vom 25.01.2022 – 9 AZR 146/21

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